Anlage RL KSEnEff-Erl - Scoring und Qualitätskriterien
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie "Klimaschutz und Energieeffizienz")
- Redaktionelle Abkürzung
- RL KSEnEff-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28010
Bei der Bewertung der beantragten Maßnahmen gemäß den Nummern 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.4 der Richtlinien werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben, davon bis zu 70 Punkte anhand fachspezifischer Kriterien einschließlich Kooperation und bis zu 30 Punkte anhand des Kriteriums "Querschnittsziele".
Für eine Förderwürdigkeit müssen in dem Bewertungsblock "Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten" mindestens 40 Punkte und in dem Bewertungsblock "Querschnittsziele" mindestens 20 Punkte erreichet werden.
Fördertatbestand 2.1.1 außerhalb der Förderung von Kultureinrichtungen - Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
Kriterium | Höchstpunktzahl | Bewertung (Punkte) | Bewertungsmaßstäbe | Kriterien und Hinweise zur Prüfung |
---|---|---|---|---|
1. Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten | 70 | |||
1.1 Qualität des Gesamtkonzepts | 10 | 0 | Keine klare Gliederung und innere Logik erkennbar | Beispiel Struktur Gesamtkonzept:
|
1-9 | Gliederung und/oder innere Logik bedingt erkennbar | |||
10 | Klare Gliederung und innere Logik gut erkennbar | |||
1.2 Die erwartete fossile Energieeinsparung dargestellt als erwarteter Rückgang der fossilen Energie/je Euro der Investition bei öffentlichen Trägern Zusätzlich ist für eine Vergleichbarkeit aller Projekte eine Umrechnung in CO2-Aquivalente erforderlich. | 50 | 0 bis 50 | Fossile Energieeinsparung unter Berücksichtigung der projektspezifischen Gesamteinsparung in Relation zur Gesamtheit der Fördervorhaben. Je 10 % der fossilen Energieeinsparung gegenüber dem projektspezifischen Ausgangszustand werden 5 Punkte vergeben. | Die spezifische Einsparung fossiler Energie ist das vorrangige Kriterium. Bezugsgröße ist die im Vergleich durchschnittliche projektspezifische fossile Gesamteinsparung. Der Einsatz nicht selbst erzeugter erneuerbarer Energien führt nicht zur Anrechnung auf die Einsparung an fossiler Energie je Euro der Investition oder der Einsparung an CO2-Äquivalenten. |
1.3 Innovativer Projektansatz | 10 | 0 | Entspricht den allgemeinen Regeln der Technik | Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind schriftlich fixierte oder mündlich überlieferte technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung der beteiligten Kreise (Fachleute, Anwender, Verbraucherinnen und Verbraucher und öffentliche Hand) geeignet sind, das vorgegebene Ziel zu erreichen und die sich in der Praxis allgemein bewährt haben. Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der nach herrschender Auffassung führender Fachleute das Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Zieles gesichert erscheinen lässt. |
5 | Entspricht dem Stand der Technik | |||
10 | Neuheit in Niedersachsen (weniger als drei vergleichbare Projekte in Niedersachsen) | |||
2. Querschnittsziele | 30 | |||
2.A: Gleichstellung | 5 | 0-3 | 3 Punkte, wenn in mindestens 2 der genannten Felder ein Beitrag geleistet wurde | Positiv zu bewerten ist, wenn der Vorhabenträger selber, das Vorhaben und/oder das geplante Nachnutzungskonzept einen positiven Beitrag zum Querschnittsziel leisten. Dabei sind Dimensionen wie z. B. Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen, Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitszeitmodelle (Telearbeit), Vorhandensein einer Gleichstellungsbeauftragten zu adressieren. Der erwartete Beitrag zum Querschnittsziel ist vom Vorhabenträger darzulegen. |
5 | 5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Felder ein Beitrag geleistet wird | |||
2.B: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung | 3 | 0 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt. | Beispielhafte vorhabenbezogene Kriterien sind Zugänglichkeit und Bedienbarkeit. Barrierefreiheit kann sich auf räumliche, technologische und bauliche Aspekte beziehen. |
3 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben angemessen berücksichtigt und sichergestellt. | |||
2 | 0 | Aspekte der Diversität werden nicht berücksichtigt | Prüfung ob ein Diversitätskonzept vorliegt | |
2 | Aspekte der Diversität werden berücksichtigt | Gibt es für diesen Bereich im Betrieb einen Ansprechpartner? | ||
2.C: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (Prioritäres Querschnittsziel) | 15 | 0-4 | Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | Heranzuziehende Nachhaltigkeitskriterien (kein Teilziel darf mit mehr als 5 Punkten
bewertet werden) sind:
|
5-10 | Das Projekt leistet einen mittleren Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
11-15 | Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
2.D: Gute Arbeit | 5 | 1 | Tarifbindung und Mitbestimmung beim Antragsteller werden praktiziert. | Kriterien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen sind beispielsweise flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, Elternzeit und Elternförderung, Kinderbetreuung, Angebote bei häuslicher Betreuung von nahen Angehörigen, Teilzeitarbeitsmodelle und Telearbeitsmodelle. Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Relation zur Größe des antragstellenden Unternehmens zu bewerten. |
2 | Der Antragsteller bildet aus. | |||
2 | Der Antragsteller fördert aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. |
Fördertatbestand 2.1.2 außerhalb der Förderung von Kultureinrichtungen Energieeffiziente und treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen bei KMU
Kriterium | Höchstpunktzahl | Bewertung (Punkte) | Bewertungsmaßstäbe | Kriterien und Hinweise zur Prüfung |
---|---|---|---|---|
1. Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten | 70 | |||
1.1 Qualität des Gesamtkonzepts | 10 | 0 | Keine klare Gliederung und innere Logik erkennbar | Beispiel Struktur Gesamtkonzept:
|
1-9 | Gliederung und/oder innere Logik bedingt erkennbar | |||
10 | Klare Gliederung und innere Logik gut erkennbar | |||
1.2 Die erwartete fossile Energieeinsparung dargestellt als erwarteter Rückgang der fossilen Energie je Euro der Investition und/oder erwartete Reduzierung der Treibhausgasemissionen je Euro der Investition (für Maßnahmen der Treibhausgasreduzierung) Zusätzlich ist für eine Vergleichbarkeit aller Projekte eine Umrechnung in CO2-Äquivalente erforderlich. | 45 | 0 bis 45 | Fossile Energieeinsparung unter Berücksichtigung der projektspezifischen Gesamteinsparung in Relation zur Gesamtheit der Fördervorhaben. Je 10 % der fossilen Energieeinsparung gegenüber dem projektspezifischen Ausgangszustand werden 4,5 Punkte vergeben. Je 10 % der Reduzierung der Treibhausgasemissionen werden 4,5 Punkte vergeben | Die spezifische Einsparung fossiler Energie und/oder die Reduzierung von Treibhausgasemissionen
ist das vorrangige Kriterium. Bezugsgröße ist die im Vergleich durchschnittliche projektspezifische fossile Gesamteinsparung und/oder die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Der Einsatz nicht selbst erzeugter erneuerbarer Energien führt nicht zur Anrechnung auf die Einsparung an fossiler Energie je Euro der Investition bzw. der Einsparung an CO2-Äquivalenten. |
1.3 Innovativer Projektansatz | 10 | 0 | Entspricht den allgemeinen Regeln der Technik | Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind schriftlich fixierte oder mündlich überlieferte technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung der beteiligten Kreise (Fachleute, Anwender, Verbraucherinnen und Verbraucher und öffentliche Hand) geeignet sind, das vorgegebene Ziel zu erreichen und die sich in der Praxis allgemein bewährt haben. Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der nach herrschender Auffassung führender Fachleute das Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Zieles gesichert erscheinen lässt. |
5 | Entspricht dem Stand der Technik | |||
10 | Neuheit in Niedersachsen (weniger als drei vergleichbare Projekte in Niedersachsen) | |||
1.4 Größe des Unternehmens bei Antragsteller KMU | 5 | 0 | Mittleres Unternehmen | |
3 | Kleines Unternehmen | |||
5 | Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe | |||
2. Querschnittsziele | 30 | |||
2.A: Gleichstellung | 5 | 0-3 | 3 Punkte, wenn in mindestens 2 der genannten Felder ein Beitrag geleistet wurde | Positiv zu bewerten ist, wenn der Vorhabenträger selber, das Vorhaben und/oder das geplante Nachnutzungskonzept einen positiven Beitrag zum Querschnittsziel leisten. Dabei sind Dimensionen wie z. B. Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen, Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitszeitmodelle (Telearbeit), Vorhandensein einer Gleichstellungsbeauftragten zu adressieren. Der erwartete Beitrag zum Querschnittsziel ist vom Vorhabenträger darzulegen. |
5 | 5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Felder ein Beitrag geleistet wird | |||
2.B: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung | 3 | 0 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt. | Beispielhafte vorhabenbezogene Kriterien sind Zugänglichkeit und Bedienbarkeit. Barrierefreiheit kann sich auf räumliche, technologische und bauliche Aspekte beziehen. |
3 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben angemessen berücksichtigt und sichergestellt. | |||
2 | 0 | Aspekte der Diversität werden nicht berücksichtigt. | Prüfung ob ein Diversitätskonzept vorliegt | |
2 | Aspekte der Diversität werden berücksichtigt. | Gibt es für diesen Bereich im Betrieb einen Ansprechpartner? | ||
2.C: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (Prioritäres Querschnittsziel) | 15 | 0-4 | Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | Heranzuziehende Nachhaltigkeitskriterien (kein Teilziel darf mit mehr als 5 Punkten
bewertet werden) sind:
|
5-10 | Das Projekt leistet einen mittleren Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
11-15 | Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
2.D: Gute Arbeit | 5 | 1 | Tarifbindung und Mitbestimmung beim Antragsteller werden praktiziert | Kriterien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen sind beispielsweise flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, Elternzeit und Elternförderung, Kinderbetreuung, Angebote bei häuslicher Betreuung von nahen Angehörigen, Teilzeitarbeitsmodelle und Telearbeitsmodelle. Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Relation zur Größe des antragstellenden Unternehmens zu bewerten. |
2 | Der Antragsteller bildet aus | |||
2 | Der Antragsteller fördert aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
Fördertatbestand 2.1.3 außerhalb der Förderung von Kultureinrichtungen - Wärmenetze
Kriterium | Höchstpunktzahl | Bewertung (Punkte) | Bewertungsmaßstäbe | Kriterien und Hinweise zur Prüfung |
---|---|---|---|---|
1. Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten | 70 | |||
1.1 Qualität des Gesamtkonzepts | 10 | 0 | Keine klare Gliederung und innere Logik erkennbar | Beispiel Struktur Gesamtkonzept:
|
1-9 | Gliederung und/oder innere Logik bedingt erkennbar | |||
10 | Klare Gliederung und innere Logik gut erkennbar | |||
1.2 Die erwartete fossile Energieeinsparung dargestellt als erwarteter Rückgang der fossilen Energie/je Euro der Investition oder die erwartete Reduzierung der Treibhausgasemissionen je Euro der Investition (für Maßnahmen der Treibhausgasreduzierung) Zusätzlich ist für eine Vergleichbarkeit aller Projekte eine Umrechnung in CO2-Aquivalente erforderlich. | 50 | 0 bis 50 | Fossile Energieeinsparung unter Berücksichtigung der projektspezifischen Gesamteinsparung in Relation zur Gesamtheit der Fördervorhaben. Je 10 % der fossilen Energieeinsparung gegenüber dem projektspezifischen Ausgangszustand werden 5 Punkte vergeben. Je 10 % der Reduzierung der Treibhausgasemissionen werden 5 Punkte vergeben. | Die spezifische Einsparung fossiler Energie oder die Reduzierung von Treibhausgasemissionen
ist das vorrangige Kriterium. Bezugsgröße ist die im Vergleich durchschnittliche projektspezifische fossile Gesamteinsparung oder die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Der Einsatz nicht selbst erzeugter erneuerbarer Energien führt nicht zur Anrechnung auf die Einsparung an fossiler Energie je Euro der Investition oder der Einsparung an CO2-Äquivalenten. |
1.3 Innovativer Projektansatz | 10 | 0 | Entspricht den allgemeinen Regeln der Technik | Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind schriftlich fixierte oder mündlich überlieferte technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung der beteiligten Kreise (Fachleute, Anwender, Verbraucherinnen und Verbraucher und öffentliche Hand) geeignet sind, das vorgegebene Ziel zu erreichen und die sich in der Praxis allgemein bewährt haben. Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der nach herrschender Auffassung führender Fachleute das Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Zieles gesichert erscheinen lässt. |
5 | Entspricht dem Stand der Technik | |||
10 | Neuheit in Niedersachsen (weniger als drei vergleichbare Projekte in Niedersachsen) | |||
2. Querschnittsziele | 30 | |||
2.A: Gleichstellung | 5 | 0-3 | 3 Punkte, wenn in mindestens 2 der genannten Felder ein Beitrag geleistet wurde | Positiv zu bewerten ist, wenn der Vorhabenträger selber, das Vorhaben und/oder das geplante Nachnutzungskonzept einen positiven Beitrag zum Querschnittsziel leisten. Dabei sind Dimensionen wie z. B. Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen, Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitszeitmodelle (Telearbeit), Vorhandensein einer Gleichstellungsbeauftragten zu adressieren. Der erwartete Beitrag zum Querschnittsziel ist vom Vorhabenträger darzulegen. |
5 | 5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Felder ein Beitrag geleistet wird | |||
2.B: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung | 3 | 0 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt | Beispielhafte vorhabenbezogene Kriterien sind Zugänglichkeit und Bedienbarkeit. Barrierefreiheit kann sich auf räumliche, technologische und bauliche Aspekte beziehen. |
3 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben angemessen berücksichtigt und sichergestellt | |||
2 | 0 | Aspekte der Diversität werden nicht berücksichtigt | Prüfung ob ein Diversitätskonzept vorliegt Gibt es für diesen Bereich im Betrieb einen Ansprechpartner? | |
2 | Aspekte der Diversität werden berücksichtigt | |||
2.C: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (Prioritäres Querschnittsziel) | 15 | 0-4 | Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | Heranzuziehende Nachhaltigkeitskriterien (kein Teilziel darf mit mehr als 5 Punkten
bewertet werden) sind:
|
5-10 | Das Projekt leistet einen mittleren Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
11-15 | Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
2.D: Gute Arbeit | 5 | 1 | Tarifbindung und Mitbestimmung beim Antragsteller werden praktiziert | Kriterien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen sind beispielsweise flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, Elternzeit und Elternförderung, Kinderbetreuung, Angebote bei häuslicher Betreuung von nahen Angehörigen, Teilzeitarbeitsmodelle und Telearbeitsmodelle. Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Relation zur Größe des antragstellenden Unternehmens zu bewerten. |
2 | Der Antragsteller bildet aus. | |||
2 | Der Antragsteller fördert aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. |
Fördertatbestand 2.1.4 - Energie- und Klimaschutznetzwerkprojekte
Kriterium | Höchstpunktzahl | Bewertung (Punkte) | Bewertungsmaßstäbe | Kriterien und Hinweise zur Prüfung |
---|---|---|---|---|
1. Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten | 70 | |||
1.1 Qualität des Gesamtkonzepts | 10 | 0 | Keine klare Gliederung und innere Logik erkennbar | Beispiel Struktur Gesamtkonzept:
|
1-9 | Gliederung und/oder innere Logik bedingt erkennbar | |||
10 | Klare Gliederung und innere Logik gut erkennbar | |||
1.2 Die erwartete Reduzierung der Treibhausgasemissionen je Euro der Investition für das gesamte Netzwerk. Die erwartete fossile Energieeinsparung dargestellt als erwarteter Rückgang der fossilen Energie je Euro der Investition für das gesamte Netzwerk. | 50 | 0 bis 50 | Fossile Energieeinsparung unter Berücksichtigung der projektspezifischen Gesamteinsparung in Relation zur Gesamtheit der Fördervorhaben. Je 10 % der fossilen Energieeinsparung gegenüber dem projektspezifischen Ausgangszustand werden 5 Punkte vergeben. Je 10 % der Reduzierung der Treibhausgasemissionen werden 5 Punkte vergeben. | Die spezifische Einsparung fossiler Energie oder die Reduzierung von Treibhausgasemissionen
ist das vorrangige Kriterium. Bezugsgröße ist die im Vergleich durchschnittliche projektspezifische fossile Gesamteinsparung oder die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Bis zum Ende der Netzwerklaufzeit sind die jährlichen fossilen Energieeinsparungen in MWh/a nach Realisierung der geplanten Energieeffizienzmaßnahmen in den am Netzwerk teilnehmenden Unternehmen zu berechnen. Darüber hinaus sind die Treibhausgasreduktionsziele für das Gesamtnetzwerk in tCO2-Äquivalente für die Laufzeit des Netzwerks anzugeben. Der Einsatz nicht selbst erzeugter erneuerbarer Energien führt nicht zur Anrechnung auf die Einsparung an Energie je Euro der Investition oder der Einsparung an CO2-Äquivalenten. |
1.3 Das Netzwerk wird der "Initiative Energie- und Klimaschutznetzwerke" (IEEN) der Bundesregierung und führender Verbände der deutschen Wirtschaft beitreten. | 10 | 0 | Kein Beitritt zur IEEN | Bei der Initiative können sich alle Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke anmelden, die die Kriterien der Initiative erfüllen. Zu den Kriterien zählen Mindestteilnehmerzahl, Mindestdauer der Netzwerkarbeit, Meldung eines Energieeinsparziels und Teilnahme am abschließenden Monitoring. |
5 | Beitritt zur IEEN geplant | |||
10 | Beitritt zur IEEN beantragt | |||
2. Querschnittsziele | 30 | |||
2.A: Gleichstellung | 5 | 0-3 | 3 Punkte, wenn in mindestens 2 der genannten Felder ein Beitrag geleistet wurde | Positiv zu bewerten ist, wenn der Vorhabenträger selber, das Vorhaben und/oder das geplante Nachnutzungskonzept einen positiven Beitrag zum Querschnittsziel leisten. Dabei sind Dimensionen wie z. B. Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen, Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitszeitmodelle (Telearbeit), Vorhandensein einer Gleichstellungsbeauftragten zu adressieren. Der erwartete Beitrag zum Querschnittsziel ist vom Vorhabenträger darzulegen |
5 | 5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Felder ein Beitrag geleistet wird | |||
2.B: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung | 3 | 0 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt. | Beispielhafte vorhabenbezogene Kriterien sind Zugänglichkeit und Bedienbarkeit in den am Netzwerk teilnehmenden Betrieben. Barrierefreiheit kann sich auf räumliche, technologische und bauliche Aspekte beziehen. |
3 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben angemessen berücksichtigt und sichergestellt. | |||
2 | 0 | Aspekte der Diversität werden nicht berücksichtigt | Prüfung ob ein Diversitätskonzept vorliegt | |
2 | Aspekte der Diversität werden berücksichtigt | Gibt es für diesen Bereich im Betrieb einen Ansprechpartner? | ||
2.C: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (Prioritäres Querschnittsziel) | 15 | 0-4 | Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | Heranzuziehende Nachhaltigkeitskriterien in dem am Netzwerk teilnehmenden Unternehmen
(kein Teilziel darf mit mehr als 5 Punkten bewertet werden) sind:
|
5-10 | Das Projekt leistet einen mittleren Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
11-15 | Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
2.D: Gute Arbeit | 5 | 1 | Tarifbindung und Mitbestimmung beim Antragsteller (Netzwerkträger) werden praktiziert. | Kriterien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen sind beispielsweise flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, Elternzeit und Elternförderung, Kinderbetreuung, Angebote bei häuslicher Betreuung von nahen Angehörigen, Teilzeitarbeitsmodelle und Telearbeitsmodelle. Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Relation zur Größe des antragstellenden Unternehmens zu bewerten. |
2 | Der Antragsteller bildet aus. | |||
2 | Der Antragsteller fördert aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. |
Fördertatbestand 2.1.1 und 2.1.3 bei der Förderung von Kultureinrichtungen - Energetische Sanierung, Wärmenetze
Kriterium | Höchstpunktzahl | Bewertung (Punkte) | Bewertungsmaßstäbe | Kriterien und Hinweise zur Prüfung |
---|---|---|---|---|
1. Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten | 70 | |||
1.1 Qualität des Gesamtkonzepts | 10 | 0 | Keine klare Gliederung und innere Logik erkennbar | Beispiel Struktur Gesamtkonzept:
|
1-9 | Gliederung und/oder innere Logik bedingt erkennbar | |||
10 | Klare Gliederung und innere Logik gut erkennbar | |||
1.2 Die erwartete fossile Energieeinsparung dargestellt als erwarteter Rückgang der fossilen Energie je Euro der Investition oder erwartete Reduzierung der Treibhausgasemissionen je Euro der Investition (für Maßnahmen der Treibhausgasreduzierung) Zusätzlich ist für eine Vergleichbarkeit aller Projekte eine Umrechnung in CO2-Äquivalente erforderlich. | 45 | 0 bis 45 | Fossile Energieeinsparung unter Berücksichtigung der projektspezifischen Gesamteinsparung in Relation zur Gesamtheit der Fördervorhaben. Je 10 % der fossilen Energieeinsparung gegenüber dem projektspezifischen Ausgangszustand werden 4,5 Punkte vergeben. Je 10 % der Reduzierung der Treibhausgasemissionen werden 4,5 Punkte vergeben. | Die spezifische Einsparung fossiler Energie oder die Reduzierung von Treibhausgasemissionen
ist das vorrangige Kriterium. Bezugsgröße ist die im Vergleich durchschnittliche projektspezifische fossile Gesamteinsparung oder die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Der Einsatz nicht selbst erzeugter erneuerbarer Energien führt nicht zur Anrechnung auf die Einsparung an Energie je Euro der Investition oder der Einsparung an CO2-Äquivalenten. |
1.3 kulturfachliche Qualität des Projekts | 10 | 0 | Die kulturfachliche Qualität kann laut Fachgutachten nicht festgestellt werden. | Das Fachgutachten bewertet die kulturfachliche Qualität der Gesamtmaßnahme. Dazu gehört, dass
|
5 | Die kulturfachliche Qualität kann laut Fachgutachten teilweise festgestellt werden. | |||
10 | Die kulturfachliche Qualität kann laut Fachgutachten festgestellt werden. | |||
1.4 Größe der Kultureinrichtung | 5 | 0 | Mittlere und größere Größe | > 50 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) 10-49 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) 1-9 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) |
3 | Kleine Größe | |||
5 | Kleinste Größe | |||
2. Querschnittsziele | 30 | |||
2.A: Gleichstellung | 5 | 0-3 | 3 Punkte, wenn in mindestens 2 der genannten Felder ein Beitrag geleistet wurde | Positiv zu bewerten ist, wenn der Vorhabenträger selber, das Vorhaben und/oder das geplante Nachnutzungskonzept einen positiven Beitrag zum Querschnittsziel leisten. Dabei sind Dimensionen wie z. B. Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen, Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitszeitmodelle (Telearbeit), Vorhandensein einer Gleichstellungsbeauftragten zu adressieren. Der erwartete Beitrag zum Querschnittsziel ist vom Vorhabenträger darzulegen |
5 | 5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Felder ein Beitrag geleistet wird | |||
2.B: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung | 3 | 0 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt. | Beispielhafte vorhabenbezogene Kriterien sind Zugänglichkeit und Bedienbarkeit in den am Netzwerk teilnehmenden Betrieben. Barrierefreiheit kann sich auf räumliche, technologische und bauliche Aspekte beziehen. |
3 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben angemessen berücksichtigt und sichergestellt. | |||
2 | 0 | Aspekte der Diversität werden nicht berücksichtigt | Prüfung ob ein Diversitätskonzept vorliegt, gibt es für diesen Bereich im Betrieb einen Ansprechpartner | |
2 | Aspekte der Diversität werden berücksichtigt | |||
2.C: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (Prioritäres Querschnittsziel) | 15 | 0-4 | Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | Heranzuziehende Nachhaltigkeitskriterien (kein Teilziel darf mit mehr als 5 Punkten
bewertet werden) sind:
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5-10 | Das Projekt leistet einen mittleren Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
11-15 | Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung. | |||
2.D: Gute Arbeit | 5 | 1 | Tarifbindung und Mitbestimmung beim Antragsteller werden praktiziert | Kriterien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen sind beispielsweise flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, Elternzeit und Elternförderung, Kinderbetreuung, Angebote bei häuslicher Betreuung von nahen Angehörigen, Teilzeitarbeitsmodelle und Telearbeitsmodelle. Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Relation zur Größe des antragstellenden Unternehmens zu bewerten. |
2 | Der Antragsteller bildet aus. | |||
2 | Der Antragsteller fördert aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. |
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 16. November 2022 (Nds. MBl. S. 1492)