Anlage 1 NVStättVO - Muster für einen Befähigungsausweis
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO)
- Amtliche Abkürzung
- NVStättVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
(zu § 39 Abs. 1 Satz 2)
Innenseite:
Vorname und Name geboren am in gegenwärtige Anschrift | ||
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kann als | ||
Verantwortliche oder Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Bühne/Studio Beleuchtung Halle | (Foto) | |
nach § 39 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung eingesetzt werden. | ||
Industrie- und Handelskammer Hannover Hannover, den | ||
(Unterschrift) | (Siegel) | (Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers) |
Außenseite:
Befähigungsausweis als Verantwortliche oder Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik |
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