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  • ab 01.02.2005 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 NVStättVO - Muster für einen Befähigungsausweis

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) 
Amtliche Abkürzung
NVStättVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

(zu § 39 Abs. 1 Satz 2)

Innenseite:

Vorname und Name
geboren am
in
gegenwärtige Anschrift
kann als
Verantwortliche oder Verantwortlicher
für Veranstaltungstechnik
der Fachrichtung
Bühne/Studio
Beleuchtung
Halle
(Foto)
nach § 39 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung eingesetzt werden.
Industrie- und Handelskammer Hannover
Hannover, den
(Unterschrift)(Siegel)(Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers)

Außenseite:

Befähigungsausweis
als
Verantwortliche oder Verantwortlicher
für Veranstaltungstechnik