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  • ab 01.02.2005 (aktuelle Fassung)

Anhang 2 NVStättVO

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) 
Amtliche Abkürzung
NVStättVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072
zum Gastspielprüfbuch...............................................
(Titel der Gastspielveranstaltung)

Baustoff- und Materialliste

Nach DIN 4102 Teil 1 gelten für die Klassifizierung von Baustoffen hinsichtlich ihres Brandverhaltens folgende Bezeichnungen:

A 1:nichtbrennbare Baustoffe
A 2:nichtbrennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen
B 1:schwerentflammbare Baustoffe
B 2:normalentflammbare Baustoffe.

In der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung werden an Baustoffe und Materialien die folgenden brandschutztechnischen Mindestanforderungen gestellt:

Ort:
Gegenstand
Szenenfläche ohne automatische FeuerlöschanlageSzenenfläche mit automatischer FeuerlöschanlageGroßbühneZuschauerraum und NebenräumeFoyers
Podien:
Fußboden/Bodenbeläge
B 2B 2B 2B 2B 2
Podien:
Unterkonstruktion
A 1A 1A 1A 1A 1
VorhängeB 1B 1B 1--
AusstattungenB 1B 2B 2--
RequisitenB 2B 2B 2--
AusschmückungenB 1B 1B 1B 1B 1
[_]Für die Baustoffe ist die Verwendbarkeit nach den §§ 24 bis 28b der Niedersächsischen Bauordnung nachgewiesen.
[_]Soweit die eingesetzten Materialien keine Baustoffe sind, sind sie zur Kennzeichnung ihres Brandverhaltens ebenfalls nach der für Baustoffe geltenden Klassifizierung nach DIN 4102 Teil 1 bezeichnet.
[_]Für Textilien und Möbel sind die Klassifizierungen und Prüfungen nach den dafür geltenden DIN-Normen nachgewiesen.
[_]Die eingesetzten nicht nach DIN-Normen klassifizierten oder durch ein Prüfzeichen zugelassenen Materialien sind auf Grund einer Behandlung mit Feuerschutzmitteln einer Baustoffklasse zugeordnet worden.

Als Ort wird der Einsatzort des Baustoffes oder Materials mit den folgenden Abkürzungen bezeichnet:

B=Bühne
S=Szenenfläche
SmF=Szenenfläche mit automatischer Feuerlöschanlage
SoF=Szenenfläche ohne automatische Feuerlöschanlage
Z=Zuschauerraum (bei Versammlungsstätten mit Bühnenhaus)
V=Versammlungsraum
F=Foyer

Die folgenden Baustoffe und Materialien werden verwendet:

Baustoff oder MaterialFeuerschutz
Nr.BeschreibungBaustoffklasse
A 1, A 2, B 1, B 2
OrtKlassifizierung nach DIN/ PrüfzeichenFeuerschutzmittel/ Prüfzeichendamit erreichte Baustoffklasseaufgebracht am