Abschnitt 4 EJagdBezVPRdErl - 4. Mehrwertsteuer
Bibliographie
- Titel
- Verpachtung domänen- und moorfiskalischer Eigenjagdbezirke
- Redaktionelle Abkürzung
- EJagdBezVPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78810
4.1
Bei Jagdpachtverträgen über Eigenjagdbezirke von selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben gemäß § 26 LHO ist zusätzlich zum Pachtpreis die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19 v. H. vertraglich zu vereinbaren. Das Vertragsmuster ist in diesen Fällen entsprechend zu ergänzen.
4.2
Der übrige Bereich der Domänenverwaltung wie auch die Moorverwaltung ist als Vermögensverwaltung anzusehen. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer besteht damit nicht.