Abschnitt 3 QPVRdErl - Bewerbungsunterlagen
Bibliographie
- Titel
- Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg; Prüfverfahren zur Einstellung
- Redaktionelle Abkürzung
- QPVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
In der Regel erfolgt keine Einbeziehung von Bewerberinnen und Bewerbern in das Auswahlverfahren, deren Bewerbungsunterlagen nicht vollständig bei der Schule vorgelegt werden.
Vorzulegen sind mindestens:
unterschriebener Ausdruck des aus EIS-Online-BBS generierten Bewerbungsbogens,
soweit für die einzelnen Fächer in www.eis-online-bbs.niedersachsen.de gefordert: vollständig ausgefüllte und unterschriebene fächerbezogene Formblätter als Anlage zur Bewerbung mit der von den Bewerberinnen und Bewerbern vorzunehmenden vorläufigen Zuordnung der vorliegenden Studieninhalte zu den angegebenen Bewerbungsfächern,
tabellarische Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges (Lebenslauf),
Zeugnisse einschließlich der Studien- und Prüfungsordnungen für den absolvierten Studiengang (ggf. mit Übersetzung); die Zeugnisse sind ggf. in Kopie des Originals und in Übersetzung durch einen amtlich beeidigten Übersetzer vorzulegen, ggf. Bewertung des ausländischen Studienabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen,
Studiennachweise mit Relevanz für die Bewerbungsfachrichtung/-fächer, z. B. Transcript of records,
Modulbeschreibungen zu den einzelnen Studieninhalten,
bei Bewerberinnen und Bewerbern nichtdeutscher Muttersprache ggf. Nachweis der für den Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (C2-Niveau des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Sonstige Bewerbungsunterlagen (Arbeitszeugnisse etc.) können der Bewerbung beigefügt werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 669)