Abschnitt 4 ES-RdErl - Re-Zertifizierung
Bibliographie
- Titel
- Europaschule in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- ES-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Schulen, denen die Verwendung der Zusatzbezeichnung "Europaschule in Niedersachsen" genehmigt wurde, können rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigungsfrist die weitere Verwendung bei dem für sie zuständigen RLSB beantragen. Bei diesem Antrag ist analog Nr. 3 unter Verwendung der Anlage 2 zu verfahren.
Schulen, die keinen erneuten Antrag stellen, sind nach Ablauf der Genehmigungsfrist nicht mehr berechtigt, die Zusatzbezeichnung "Europaschule in Niedersachsen" zu verwenden.
Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 15. Juni 2023 (SVBl. S. 409)