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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

§ 10 NFördAVO - Marktwert bei der Förderabgabe auf Erdöl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe (NFördAVO)
Amtliche Abkürzung
NFördAVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
75100

(1) Der Marktwert für Erdöl ist das gewogene Mittel der Preise in Euro je Tonne, die für frei gehandeltes, im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes gewonnenes raffineriefähiges Erdöl einer Gruppe im Erhebungszeitraum erzielt worden sind.

(2) Das Erdöl wird folgenden Gruppen zugeordnet:

GruppeDichte in g/cm3 bei 15° Celsius
10,839 und kleiner
20,840 bis 0,859
30,860 bis 0,869
40,870 bis 0,879
50,880 bis 0,899
60,900 und größer
7unabhängig von der Dichte bei einem Schwefelanteil von 2 vom Hundert oder mehr.