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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

§ 17 NFördAVO - Marktwert bei der Förderabgabe auf Sole

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe (NFördAVO)
Amtliche Abkürzung
NFördAVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
75100

1Der Marktwert für Sole wird auf der Grundlage des Steinsalzgehalts festgestellt. 2Als Marktwert gilt das gewogene Mittel der Preise in Euro je Tonne, die im Erhebungszeitraum im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes für frei gehandeltes Industriesalz erzielt worden sind.