Anlage EB-PflBGRdErl - Empfehlungen für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Ausbildung nach dem PflBG
- Redaktionelle Abkürzung
- EB-PflBGRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Inhaltsübersicht | |
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1. | Vorwort |
2. | Aufbau (Modularisierung) |
3. | Modulübersicht |
4. | Berufsübergreifende Module |
4.1 | Modul 1: Berufliches Selbstverständnis in der Praxisanleitung entwickeln |
4.2 | Modul 2: Mit der Schule kooperieren und an der Praxisbegleitung mitwirken |
4.3 | Modul 3: Praktische Ausbildung planen und vorbereiten |
4.4 | Modul 4: Anleitungs- und Lernprozesse gestalten und evaluieren |
4.5 | Modul 5: Ausbildungsbezogene Gespräche führen und evaluieren |
4.6 | Modul 6: Leistungen der praktischen Ausbildung und Prüfung bewerten |
5. | Berufsspezifische Module Pflegeberufe (PflBG) |
5.1 | Modul 7: Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung reflektieren |
5.2 | Modul 8: Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung gestalten und evaluieren |
1. Vorwort
Die Träger der praktischen Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen stellen durch geeignete Fachkräfte die Praxisanleitung und damit die Qualität der praktischen Ausbildung sicher. Die Fachkräfte verfügen über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung. Mit den vorliegenden Empfehlungen soll den Trägern der Maßnahmen zur berufspädagogischen Qualifikation der Praxisanleitung eine Orientierung gegeben werden, die zugleich Freiheitsgrade eröffnet und hierüber eigene Schwerpunktsetzungen ermöglicht.
Dem aktuellen berufspädagogischen Erkenntnisstand folgend wird eine modularisierte Form der Qualifizierung zur Praxisanleitung in den Gesundheitsfachberufen entwickelt. Diese berücksichtigt die Aufgaben zur Praxisanleitung entsprechend dem Bezugserlass.
Der begrenzte Umfang der Qualifizierung erfordert von den Trägern der Maßnahmen eine begründete auswahlorientierte Aufbereitung der Lerngegenstände, welche auch an den Teilnehmerinnen und Teilnehmern orientiert ist.
Hierzu sollen die vorliegenden Module Orientierung und Anregung bieten. Dabei sollen auch folgende Aspekte Beachtung finden:
Der erfolgreiche Abschluss der berufspädagogischen Zusatzqualifikation ist in geeigneter Weise zu überprüfen (sowohl nach Modul 6 als auch nach Modul 8).
Für die Maßnahmen sind geeignete Lehrkräfte einzusetzen.
Fehlzeiten sind nicht vorgesehen - sofern diese anfallen, müssen sie nachgeholt werden.
In jedem Modul ist ein digitales Lernen im Umfang von bis zu 20 % der Stunden möglich.
Eine gesonderte Anerkennung der Maßnahmen durch die NLSchB ist nicht vorgesehen.
Das Konzept zur Umsetzung der niedersächsischen Empfehlungen und die Stundennachweise sind der NLSchB auf deren Anforderungen vorzulegen.
2. Aufbau (Modularisierung)
Die Empfehlungen sind nach Modulen strukturiert. Es werden berufsübergreifende Module im Umfang von 200 Stunden für die Qualifizierung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern in allen Gesundheitsfachberufen beschrieben. Darüber hinaus werden berufsbezogene Module für Pflegeberufe im Umfang von 100 Stunden für die Qualifizierung nach dem PflBG ergänzt. Alle Module werden beschrieben durch:
- | Nr.: | Hiermit wird den Modulen eine Ordnungsnummer zugeordnet, die den Trägern eine sachliche und zeitliche Gliederung der Qualifizierung und hierüber die Kompetenzentwicklung der angehenden Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ermöglicht. |
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- | Modulbezeichnung: | Die Modulbezeichnung benennt den beruflichen Handlungsbereich der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. |
- | Zeitrichtwert: | Der Zeitrichtwert gibt die Gesamtstundenzahl an, die für die Bearbeitung des Moduls empfohlen wird. |
- | Modulbeschreibung: | Hier werden Relevanz und Intentionen des Moduls beschrieben. |
- | Kompetenzen: | Für die Module werden die im Lernprozess angestrebten Kompetenzen beschrieben. |
- | Inhalte: | Für die Module werden Inhalte benannt, die zur Erreichung der beschriebenen Kompetenzen empfohlen werden. |
3. Modulübersicht
Nr. | Modulbezeichnung | Zeitrichtwert |
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Berufsübergreifende Module | 200 h | |
1 | Berufliches Selbstverständnis in der Praxisanleitung entwickeln | 30 h |
2 | Mit der Schule kooperieren und an der Praxisbegleitung mitwirken | 20 h |
3 | Praktische Ausbildung planen und vorbereiten | 30 h |
4 | Anleitungs- und Lernprozesse gestalten und evaluieren | 50 h |
5 | Ausbildungsbezogene Gespräche führen und evaluieren | 30 h |
6 | Leistungen der praktischen Ausbildung und Prüfung bewerten | 40 h |
Berufsbezogene Module Pflegeberufe (PflBG) | 100 h | |
7 | Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung reflektieren | 40 h |
8 | Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung gestalten und evaluieren | 60 h |
4. Berufsübergreifende Module
4.1 Modul 1: Berufliches Selbstverständnis in der Praxisanleitung entwickeln
Nr. 1 | Berufliches Selbstverständnis in der Praxisanleitung entwickeln |
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Zeitrichtwert | 30 h |
Modulbeschreibung | Die angehenden Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter beginnen eine Qualifizierung zur Praxisanleitung. Sie müssen hierbei ein berufspädagogisch begründetes berufliches Selbstverständnis aufbauen und ihre gesundheitsfachberufliche Expertise in dieses sich entwickelnde Selbstverständnis integrieren. In diesem Zusammenhang werden sie mit unterschiedlichen Erwartungen, Beanspruchungen und Belastungen aus Ausbildung und Beruf konfrontiert, die Einfluss auf das berufliche Selbstverständnis haben. Daher sind diese insbesondere aus ausbildungs- und berufsbezogener Perspektive zu thematisieren, um hierüber ein reflektiertes, berufliches Selbstverständnis in der Praxisanleitung entwickeln zu können. Der Schwerpunkt in dem ersten Modul liegt auf der Reflexion aktueller Entwicklungen in Ausbildung und Beruf in seiner Bedeutung für die Herausbildung eines beruflichen Selbstverständnisses in der Praxisanleitung. |
Kompetenzen | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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Inhalte | Berufliches Selbstverständnis, beispielsweise
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4.2 Modul 2: Mit der Schule kooperieren und an der Praxisbegleitung mitwirken
Nr. 2 | Mit der Schule kooperieren und an der Praxisbegleitung mitwirken |
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Zeitrichtwert | 20 h |
Modulbeschreibung | Die Schule, die Träger der praktischen Ausbildung sowie die weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen arbeiten zusammen. Hierzu unterstützt die Schule durch Praxisbegleitung die praktische Ausbildung und die Praxisanleitung. Die Träger und Einrichtungen der praktischen Ausbildung unterstützen wiederum die Schule bei der Erfüllung der Praxisbegleitung. Im Mittelpunkt dieses Moduls stehen vor diesem Hintergrund die Zusammenarbeit der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter mit der Schule im Rahmen der Lernortkooperation und die Mitwirkung an der Praxisbegleitung durch die Schule. |
Kompetenzen | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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Inhalte | Rechtliche Grundlagen, beispielsweise
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4.3 Modul 3: Praktische Ausbildung planen und vorbereiten
Nr. 3 | Praktische Ausbildung planen und vorbereiten |
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Zeitrichtwert | 30 h |
Modulbeschreibung | Die Planung und Vorbereitung der praktischen Ausbildung und der Praxisanleitung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, wenn die Ausbildung nicht dem Zufall überlassen werden soll. Dabei haben es die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter mit Auszubildenden zu tun, die unter politischen und sozialen Bedingungen eine Persönlichkeit ausbilden und in vielfältigen Lebenswelten leben. Zudem stellt die Berufsausbildung eine bedeutende Passage vom Jugend- ins Erwachsenenalter oder eine grundlegende berufliche Neuorientierung dar. Daher stehen in diesem Modul ausgewählte Verfahren zur Lerndiagnostik sowie relevante Erkenntnisse zur Lebenswelt der Auszubildenden und zur Motivationspsychologie im Mittelpunkt, um diese als Planungsgrundlage für die praktische Ausbildung und die Praxisanleitung berücksichtigen zu können. Die Entwicklung von Arbeits- und Lernaufgaben erhält unter Berücksichtigung berufspädagogischer Grundsätze neben der Anleitungs- und Terminplanung besondere Aufmerksamkeit. |
Kompetenzen | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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Inhalte | Lerndiagnostik, beispielsweise
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4.4 Modul 4: Anleitungs- und Lernprozesse gestalten und evaluieren
Nr. 4 | Anleitungs- und Lernprozesse gestalten und evaluieren |
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Zeitrichtwert | 50 h |
Modulbeschreibung | Die vielfältigen formellen und informellen Lernprozesse in der praktischen Ausbildung werden in diesem Modul unter besonderer Berücksichtigung des Anleitungsprozesses thematisiert. Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sollen die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Aufgabenwahrnehmung heranführen. Dies entspricht auch dem Interesse der Auszubildenden, möglichst schnell selbständig zu werden. Daher lernen die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in diesem Modul die Anleitungs- und Lernprozesse unter aktiver Beteiligung der Auszubildenden zu gestalten und zu evaluieren. Hierzu werden auch Instrumente zur Qualitätssicherung der praktischen Ausbildung und der Praxisanleitung berücksichtigt. |
Kompetenzen | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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Inhalte | Lernen in der praktischen Ausbildung, beispielsweise
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4.5 Modul 5: Ausbildungsbezogene Gespräche führen und evaluieren
Nr. 5 | Ausbildungsbezogene Gespräche führen und evaluieren |
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Zeitrichtwert | 30 h |
Modulbeschreibung | Im Rahmen der Praxisanleitung führen die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter verschiedene ausbildungsbezogene Gespräche, insbesondere mit den Auszubildenden, aber auch mit den Lehrkräften der Schule, den Trägern der praktischen Ausbildung, den Berufsangehörigen und anderen Personen im Gesundheitswesen sowie mit Patientinnen und Patienten, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter schildern, dass diese Gespräche vielfältige Anforderungen stellen. Entsprechend sollen in diesem Modul ausgewählte, ausbildungsbezogene Gespräche bearbeitet werden, insbesondere Lernberatungsgespräche, Reflexionsgespräche, Konflikt- und Krisengespräche sowie Bewertungsgespräche. |
Kompetenzen | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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Inhalte | Verständigungsorientierte Kommunikation, beispielsweise
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4.6 Modul 6: Leistungen der praktischen Ausbildung und Prüfung bewerten
Nr. 6 | Leistungen der praktischen Ausbildung und Prüfung bewerten |
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Zeitrichtwert | 40 h |
Modulbeschreibung | Die Leistungen der praktischen Ausbildung sind im Ausbildungsverlauf und am Ausbildungsende zu bewerten. Hierbei wirken die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter an verschiedenen Stellen im Ausbildungsverlauf und bei den praktischen Prüfungen mit. Die Leistungsbewertung stellt prüfungsrechtliche und berufspädagogische Anforderungen an die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Hierin werden sie von den Lehrkräften der Schulen beraten und unterstützt. Im Mittelpunkt dieses Moduls steht die Leistungsbewertung im Rahmen der praktischen Ausbildung, insbesondere der geplanten und situativen Arbeits- und Lernaufgaben, sowie der Mitwirkung an der praktischen Prüfung unter Berücksichtigung rechtlicher, fachlicher und berufspädagogischer Grundsätze. |
Kompetenzen | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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Inhalte | Rechtliche Grundlagen der Leistungsbewertung, beispielsweise
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5. Berufsbezogene Module Pflegeberufe (PflBG)
5.1 Modul 7: Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung reflektieren
Nr. 7 | Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung reflektieren |
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Zeitrichtwert | 40 h |
Modulbeschreibung | Der Schwerpunkt liegt in diesem Modul auf der veränderten Pflegeausbildung nach dem PflBG. Hiermit ist die Besonderheit verbunden, dass drei Pflegeberufe zu einem neuen Pflegeberuf zusammengeführt werden, zugleich drei Abschlüsse vergeben werden können. Hieraus resultiert, dass die Auszubildenden verschiedene Einsätze der praktischen Ausbildung im Ausbildungsverlauf absolvieren. Diese Organisation der praktischen Ausbildung hat Auswirkungen auf die Praxisanleitung und damit auf das Verhältnis der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zu den Auszubildenden. Zudem hat diese Ausbildungsorganisation Auswirkungen auf die Sozialisation und Identitätsentwicklung der Auszubildenden. Sie sind nun nicht mehr ausschließlich ein werdendes Mitglied "ihrer" Einrichtung und damit angehende Kolleginnen und Kollegen, sondern sollen auch Mitglied der Berufsgruppe aller Pflegenden werden. Sie absolvieren eine neue Berufsausbildung und stoßen auf Berufsangehörige, die eine andere Pflegeausbildung absolviert haben und über ein entsprechendes berufliches Selbstverständnis verfügen. Die Sozialisation und Identitätsentwicklung wird in diesem Kontext als Spannungsfeld betrachtet, das von den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern reflektiert werden soll. |
Kompetenzen | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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Inhalte | Ausbildungs- und Berufsverständnis, beispielsweise
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5.2 Modul 8: Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung gestalten und evaluieren
Nr. 8 | Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung gestalten und evaluieren |
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Zeitrichtwert | 60 h |
Modulbeschreibung | Der Schwerpunkt liegt in diesem Modul auf der Gestaltung und Evaluation der Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung. Es schließt an die Module 2, 3, 4, 6 und 7 an. Die dort entwickelten Kompetenzen und erarbeiteten Inhalte werden in diesem Modul weiterentwickelt, vertieft, erprobt und reflektiert. |
Kompetenzen | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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Inhalte | Arbeits- und Lernaufgaben, beispielsweise
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Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 11. Mai 2020 (Nds. MBl. S. 574)