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  • ab 01.01.1977 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 DSVollz - Anrede des Gefangenen

Bibliographie

Titel
Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz)
Amtliche Abkürzung
DSVollz
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34200

Der Gefangene wird mit "Sie" angesprochen. Die im bürgerlichen Leben üblichen Anreden sind zu gebrauchen.