Abschnitt 10 DSVollz - Anrede des Gefangenen
Bibliographie
- Titel
- Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz)
- Amtliche Abkürzung
- DSVollz
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34200
Der Gefangene wird mit "Sie" angesprochen. Die im bürgerlichen Leben üblichen Anreden sind zu gebrauchen.