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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Verfahrensregelungen bei der Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Bibliographie

Titel
Verfahrensregelungen bei der Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
VLT-StVVfRRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

RdErl. d. MF v. 5. 7. 2023 - VD3 03709/02 -

Vom 5. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 575)

- VORIS 20442 -

Bezug:

  1. a)

    Bek. v. 11. 2. 2016 (Nds. MBl. S. 682)

  2. b)

    Bek. v. 23. 6. 2017 (Nds. MBl. S. 882)

  3. c)

    Gem. RdErl. v. 18. 10. 2016 (Nds. MBl. S. 1088), zuletzt geändert durch Gem. RdErl. v. 3. 9. 2020 (Nds. MBl. S. 929)
    - VORIS 20442 -

  4. d)

    RdErl. v. 27. 4. 2018 (Nds. MBl. S. 351)
    - VORIS 20442 -

Die Versorgungslastenteilung bei einem Dienstherrenwechsel hat für den Dienstherrn beträchtliche finanzielle Bedeutung. Daher ist die reibungslose Zusammenarbeit aller damit beschäftigten Stellen unabdingbar. Ausgangspunkt einer Versorgungslastenteilung ist die besondere Verpflichtung der personalbearbeitenden Stelle, Dienstherrenwechsel rechtzeitig und unverzüglich anzuzeigen und alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zu übersenden.

Eine Einbeziehung der Besoldungsstellen in die Meldepflicht der Dienstherrenwechsel ist erforderlich. Es handelt sich um Haushaltsausgaben und -einnahmen mit direktem Bezug zur aktiven Laufbahn der Bediensteten. Die Personalzugänge und -abgänge können daher nur in Personalverwaltungs- oder Besoldungssystemen, aber nicht in Versorgungssystemen maschinell ermittelt werden.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zustimmung des abgebenden Dienstherrn1
Zuständigkeiten2
Dokumentationen3
Schlussbestimmungen4