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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 VLT-StVVfRRdErl - Zuständigkeiten

Bibliographie

Titel
Verfahrensregelungen bei der Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
VLT-StVVfRRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

Von den personalbearbeitenden Dienststellen der beteiligten Dienstherren ist jeder Dienstherrenwechsel i. S. des VLT-StV den für die Durchführung der dort geregelten Versorgungslastenteilung zuständigen Stellen im NLBV (siehe Nummer 3 des Bezugserlasses zu c) unverzüglich und vollständig anzuzeigen. Dies gilt auch für die Personaldienststellen, die dem Bezügeverfahren des NLBV nicht angeschlossen sind.

Es obliegt den personalbearbeitenden Stellen, die Voraussetzungen für eine Versorgungslastenteilung gemäß den §§ 1 bis 3 VLT-StV und für die unverzügliche Weiterleitung aller erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen für die Berechnung und Zahlbarmachung der Abfindungsbeträge sowie für die Prüfung und Überwachung des Zahlungseingangs von Abfindungsbeträgen an die für diese Aufgaben zuständigen Stellen im NLBV zu gewährleisten.

Im Einzelnen sind folgende Zuständigkeiten im NLBV zu beachten:

Personaldienststellen, die dem Bezügeverfahren des NLBV angeschlossen sind, informieren unter Beifügung aller erforderlichen Personalunterlagen sowohl im Fall der Abgabe wie der Aufnahme von Beamtinnen und Beamten die jeweilige zuständige Besoldungsstelle des NLBV über den Dienstherrnwechsel zwecks Einstellung oder Aufnahme der Besoldungszahlung.

Darüber hinaus wird bei Dienstherrnwechseln zu einem niedersächsischen Dienstherrn gebeten, das für die Prüfung und Überwachung von eingehenden Abfindungszahlungen zuständige Haushaltsvollzugsreferat (Referat 11) des NLBV direkt über den Dienstherrnwechsel zu informieren. Für diese Information bietet das NLBV auf seiner Internetseite unter www.nlbv.niedersachsen.de im Bereich "Bezüge und Versorgung"/"Besoldung"/"Vordrucke für Personalstellen" den Vordruck "Mitteilung der Personaldienststelle bei Dienstherrnwechsel nach dem VLT-StV" an.

Sind Personaldienststellen nicht dem Bezügeverfahren des NLBV angeschlossen, sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

Bei einem Wechsel von Beamtinnen und Beamten zu einem anderen Dienstherrn sind die für die Abfindungsberechnung erforderlichen Unterlagen - in der Regel unter Beifügung der vollständigen Personal- und Besoldungsunterlagen - an das Versorgungsreferat (Referat 23) des NLBV zur Berechnung der Abfindung zu senden.

Bei einem Wechsel von Beamtinnen und Beamten von einem anderen Dienstherrn ist außerdem unverzüglich das für die Prüfung und Überwachung von eingehenden Abfindungszahlungen zuständige Haushaltsvollzugsreferat (Referat 11) des NLBV über den Dienstherrnwechsel zu informieren. Für diese Information bietet das NLBV auf seiner Internetseite unter www.nlbv.niedersachsen.de im Bereich "Bezüge und Versorgung"/"Besoldung"/"Vordrucke für Personalstellen" den Vordruck "Mitteilung der Personaldienststelle bei Dienstherrnwechsel nach dem VLT-StV" an.

Die vorzulegenden Unterlagen für die Durchführung der Versorgungslastenteilung müssen insbesondere Informationen enthalten über

  • Lebensalter der wechselnden Person,

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge,

  • Sonderzahlung,

  • ruhegehaltfähige Dienstzeiten,

  • Dynamisierung und Anpassung von Abfindungsbeträgen gemäß dem VLT-StV,

  • geleistete Versorgungszuschläge bei Abordnungen,

  • Zeiten einer ruhegehaltfähigen Beurlaubung ohne Dienstbezüge,

  • frühere Dienstherrnwechsel,

  • Zeiten bei früheren Dienstherren, für die bereits eine Nachversicherung durchgeführt wurde,

  • gezahlte Abfindungen und erhaltene Erstattungen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 4 Satz 1 des RdErl. vom 5. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 575)