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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ErschImRdErl - 1. Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen
Redaktionelle Abkürzung
ErschImRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

Diese Hinweise dienen dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen. Sie enthalten Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Anforderungen aus § 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 BImSchG sowie zur Vorsorge insbesondere gemäß Nummer 6.1. Sie sind in Niedersachsen anzuwenden.

Die Hinweise gelten für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen einschließlich Baustellen.

Diese Hinweise bilden keine geeignete Beurteilungsgrundlage für Erschütterungsimmissionen bei besonderen Nutzungen von Gebäuden und Grundstücken. Besondere Nutzungen von Gebäuden und Grundstücken sind Nutzungen, die gegenüber Erschütterungseinwirkungen in besonderem Maße empfindlich sind. Derartige Nutzungen liegen bei Arbeitsstätten mit erschütterungsempfindlichen Apparaturen oder Fertigungsgeräten (z. B. Elektronenmikroskope, Lasereinrichtungen usw.) vor.

Zur Prognose von Erschütterungen werden in diesen Hinweisen keine Handlungsanleitungen gegeben.