Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 6 KreditKNRdErl - Veränderung des Kreditkartenlimits

Bibliographie

Titel
Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen
Redaktionelle Abkürzung
KreditKNRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Soll das Kreditkartenlimit dauerhaft verändert werden, muss die LHK diesbezüglich sieben Tage vorher informiert werden. Die Bestimmungen zu Nummer 2.2 gelten analog. Die Vorlage einer beglaubigten Personalausweiskopie ist hier nicht erforderlich. Die missbräuchliche Nutzung dieser Möglichkeit könnte durch die NORD/LB der betroffenen Einrichtung in Rechnung gestellt werden.

Im Fall eines akuten, situativen Bedarfs kann das Kreditkartenlimit taggleich erhöht werden. Hierzu ist das gewünschte Limit, der Name der Karteninhaberin oder des Karteninhabers und die Kartennummer unter dem Hinweis, dass das Kreditkartenlimit taggleich angepasst werden soll, der Landeshauptkasse unter der E-Mail-Adresse: lhk-zahlungsverkehr@mf.niedersachsen.de bis spätestens 12.00 Uhr mitzuteilen. Von dieser Möglichkeit ist nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen.

Dafür sind folgende Angaben zu nutzen:

Kontoinhaber:NORD/LB
IBAN:DE25 2505 0000 9013 4706 98
BIC:NOLADE2HXXX.

Als Verwendungszweck sind Vor- und Zuname als Empfängerin oder Empfänger sowie die 16-stellige Kreditkartennummer anzugeben.

Etwaiges (Rest-)Guthaben auf der Kreditkarte wird zum jeweiligen Abrechnungsstichtag (jeweils am Siebenten) des Folgemonats wieder dem laufenden Konto gutgeschrieben.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 14. November 2019 (Nds. MBl. S. 1624)