Abschnitt 45 VGO - Mitteilungen über die Unterbringung im offenen Vollzug
Bibliographie
- Titel
- Vollzugsgeschäftsordnung (VGO)
- Amtliche Abkürzung
- VGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34300
Mitteilungen an die Opfer über die Unterbringung im offenen Vollzug erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.