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Abschnitt 45 VGO - Mitteilungen über die Unterbringung im offenen Vollzug

Bibliographie

Titel
Vollzugsgeschäftsordnung (VGO)
Amtliche Abkürzung
VGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34300

Mitteilungen an die Opfer über die Unterbringung im offenen Vollzug erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.