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  • ab 01.04.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BbSFStRdErl - Qualifikationsprofil

Bibliographie

Titel
Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
BbSFStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber an berufsbildenden Schulen handeln in verschiedenen Kontexten und Situationen mit verschiedenen Menschen in unterschiedlichen Rollen wertschätzend, klar, integrativ, angemessen und zielführend. Sie sind sich bewusst, dass ihre Haltung und ihre Einstellung zu den Menschen und zur Arbeit die Schule wesentlich prägen. Sie zeigen Bereitschaft, sich im Sinne des Aufgabenprofils fortzubilden.

Die Ausübung einer Funktionsstelle an berufsbildenden Schulen setzt daher folgende fachlichen und personalen Qualifikationen voraus:

  • Sachkompetenz:

    fachliche und didaktische Kompetenz, Reflexionsfähigkeit, Innovations- und Motivationsfähigkeit, Rechts- und Verwaltungskenntnisse

  • Sozialkompetenz:

    Kommunikationsfähigkeit, Konsensfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Beratungskompetenz, Belastbarkeit und Resilienz

  • Leitungskompetenz:

    Führungskompetenz, Überzeugungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Genderkompetenz

  • Managementkompetenz:

    Umgang mit Gremien, Planungsfähigkeit, Wirtschaftliches Handeln/Ressourcenbewusstsein, Innovationsfähigkeit, Personalentwicklungskompetenz, Konferenzarbeit

Das beschriebene Qualifikationsprofil bildet die Grundlage für Beurteilungen nach dem Bezugserlass zu d).

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 1. März 2019 (SVBl. S. 169)