§ 11 FwVO - Unzulässigkeit von Dienstgraden
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -)
- Amtliche Abkürzung
- FwVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
Die Verleihung eines Dienstgrades aufgrund der Mitgliedschaft in einer musiktreibenden Abteilung oder für Feuerwehr-Fachberaterinnen oder Feuerwehr-Fachberater ist nicht zulässig.