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  • ab 07.05.2010 (aktuelle Fassung)

§ 11 FwVO - Unzulässigkeit von Dienstgraden

Bibliographie

Titel
Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -)
Amtliche Abkürzung
FwVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Die Verleihung eines Dienstgrades aufgrund der Mitgliedschaft in einer musiktreibenden Abteilung oder für Feuerwehr-Fachberaterinnen oder Feuerwehr-Fachberater ist nicht zulässig.