Abschnitt 6 KFURdErl - Auswirkungen auf die Arbeitszeit der Lehrkräfte und der Schulleiterinnen und Schulleiter
Bibliographie
- Titel
- Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen
- Redaktionelle Abkürzung
- KFURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die von Lehrkräften sowie Schulleiterinnen und Schulleitern in Fällen der Nrn. 1.1, 1.3, 1.5 und 1.6 nicht erteilten Unterrichtsstunden sind als Minderzeiten nach § 4 Abs. 2 bzw. § 23 Abs. 6 Nds. ArbZVO-Schule zu berücksichtigen. Die Zeiten des Gottesdienstbesuchs sowie der Teilnahme an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen sind dann nicht als Minderzeiten zu berücksichtigen, wenn es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Für Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter, die an dem Feiertag ihrer Religionsgemeinschaft eine vergleichbare religiöse Veranstaltung durchführen, gelten die insoweit nicht erteilten Unterrichtsstunden als erteilt.