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  • ab 06.10.2001 (aktuelle Fassung)

Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflPrüfS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320010000000

Vom 26./27. Juni 2001 (Nds. GVBl. S 612 - VORIS 31320 01 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 18. September 2001 (Nds. GVBl. S. 612)

Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Niedersächsischen Justizminister,

und

das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie,

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag: