Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
- Redaktionelle Abkürzung
- RPflPrüfS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31320010000000
Vom 26./27. Juni 2001 (Nds. GVBl. S 612 - VORIS 31320 01 00 00 000 -)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 18. September 2001 (Nds. GVBl. S. 612)
Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Niedersächsischen Justizminister,
und
das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie,
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag: