§ 15 AktO-FG - Sonstige Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Aktenordnung für die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit (AktO-FG)
- Amtliche Abkürzung
- AktO-FG
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31660
(1) Als sonstige Verfahren sind Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens unter dem Registerzeichen "S" zu registrieren:
- 1.
Anträge ehrenamtlicher Richter auf Entscheidung über die Befreiung von der Übernahme des Amtes nach § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3, 4 FGO,
- 2.
Amtsentbindungen ehrenamtlicher Richter nach § 21 Absatz 3 FGO,
- 3.
Abberufungen ehrenamtlicher Richter nach § 44b DRiG,
- 4.
Ordnungsgelder gegen ehrenamtliche Richter nach § 30 FGO,
- 5.
Anträge auf gerichtliche Festsetzung der Entschädigung nach § 4 JVEG,
- 6.
Beweissicherungsverfahren (§ 155 FGO in Verbindung mit § 485 bis § 494a ZPO),
- 7.
eidliche Vernehmungen von Auskunftspersonen oder Beeidigung von Sachverständigen (§ 158 FGO),
- 8.
Vollstreckungsanträge (§ 151 bis § 154 FGO),
- 9.
Wahlanfechtungen bei Präsidiumswahl nach § 4 FGO in Verbindung mit § 21b Absatz 6 GVG,
- 10.
sonstige Ersuchen um Amts- und Rechtshilfe nach § 10.
(2) Im Register sind folgende Angaben zu vermerken:
- 1.
Aktenzeichen,
- 2.
Datum des Eingangs,
- 3.
Vor- und Familienname oder Bezeichnung der Parteien oder Beteiligten sowie deren Anschrift
- a)
Antragsteller, ersuchende Stelle,
- b)
Antragsgegner,
- c)
sonstiger Beteiligter,
- 4.
Jahr der Anordnung des Weglegens und des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist,
- 5.
Bemerkungen, zum Beispiel Verbleib.