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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

§ 15 AktO-FG - Sonstige Verfahren

Bibliographie

Titel
Aktenordnung für die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit (AktO-FG)
Amtliche Abkürzung
AktO-FG
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31660

(1) Als sonstige Verfahren sind Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens unter dem Registerzeichen "S" zu registrieren:

  1. 1.

    Anträge ehrenamtlicher Richter auf Entscheidung über die Befreiung von der Übernahme des Amtes nach § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3, 4 FGO,

  2. 2.

    Amtsentbindungen ehrenamtlicher Richter nach § 21 Absatz 3 FGO,

  3. 3.

    Abberufungen ehrenamtlicher Richter nach § 44b DRiG,

  4. 4.

    Ordnungsgelder gegen ehrenamtliche Richter nach § 30 FGO,

  5. 5.

    Anträge auf gerichtliche Festsetzung der Entschädigung nach § 4 JVEG,

  6. 6.

    Beweissicherungsverfahren (§ 155 FGO in Verbindung mit § 485 bis § 494a ZPO),

  7. 7.

    eidliche Vernehmungen von Auskunftspersonen oder Beeidigung von Sachverständigen (§ 158 FGO),

  8. 8.

    Vollstreckungsanträge (§ 151 bis § 154 FGO),

  9. 9.

    Wahlanfechtungen bei Präsidiumswahl nach § 4 FGO in Verbindung mit § 21b Absatz 6 GVG,

  10. 10.

    sonstige Ersuchen um Amts- und Rechtshilfe nach § 10.

(2) Im Register sind folgende Angaben zu vermerken:

  1. 1.

    Aktenzeichen,

  2. 2.

    Datum des Eingangs,

  3. 3.

    Vor- und Familienname oder Bezeichnung der Parteien oder Beteiligten sowie deren Anschrift

    1. a)

      Antragsteller, ersuchende Stelle,

    2. b)

      Antragsgegner,

    3. c)

      sonstiger Beteiligter,

  4. 4.

    Jahr der Anordnung des Weglegens und des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist,

  5. 5.

    Bemerkungen, zum Beispiel Verbleib.