Abschnitt 2 EStG§7h-BRL-RdErl - Belegenheit des Gebäudes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG
- Redaktionelle Abkürzung
- EStG§7h-BRL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21075
Das Gebäude muss in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen sein (vgl. auch Tz 4). Aufwendungen für Maßnahmen an Gebäuden in anderen Gebieten (z. B. Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen im Rahmen von Landesprogrammen ohne Anwendung des Besonderen Städtebaurechts des BauGB oder Maßnahmen i. S. der §§ 171a - 171e BauGB sind nicht begünstigt.