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  • ab 01.08.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 1 Ev-LuthLKÄndVbgG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers über das Gymnasium Andreanum in Hildesheim
Redaktionelle Abkürzung
Ev-LuthLKÄndVbgG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(1) Der am 16. Mai 2007 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers über das Gymnasium Andreanum in Hildesheim wird zugestimmt.

(2) Die Vereinbarung wird in der Anlage veröffentlicht.