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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 ES-RdErl - Zertifizierung

Bibliographie

Titel
Europaschule in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
ES-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Schulen, die erstmals die Zusatzbezeichnung "Europaschule in Niedersachsen" verwenden möchten, reichen ihren Antrag bei dem für sie zuständigen RLSB ein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Schulträgers.

Der Antrag ist formlos - in Papierform und / oder elektronisch - bis zum 1. März eines jeden Jahres zu stellen. Im Antrag ist darzulegen und zu begründen, welche Kriterien (2.1 bis 2.8) die Schule erfüllt.

Zusätzlich soll der Antrag enthalten

  • eine Selbsteinschätzung der Schule anhand des Scoring-Modells - Anlage 1 -,

  • eine Dokumentation ausgewählter bereits stattgefundener Maßnahmen und Aktivitäten,

  • eine Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten.

Schulen wird empfohlen, sich im Vorfeld einer Antragstellung von dem für sie zuständigen RLSB beraten zu lassen.

Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 15. Juni 2023 (SVBl. S. 409)