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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 32 APVO-Feu - Aufstiegsprüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu)
Amtliche Abkürzung
APVO-Feu
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Aufstiegsprüfung ist die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. 2Die §§ 25 bis 29 sind entsprechend anzuwenden.