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Abschnitt C PrüfVergJuAV - Vergütung von Prüfungstätigkeiten

Bibliographie

Titel
Vergütung von Lehr- und Prüfungstätigkeit in der niedersächsischen Justiz
Redaktionelle Abkürzung
PrüfVergJuAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31130

Die Vergütung von Prüfungstätigkeiten wird gemäß den nachfolgenden Vergütungstatbeständen gewährt.

I. Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2

  1. 1.

    Pflichtfachprüfung

    1. a.

      Für die Begutachtung einer sechswöchigen Hausarbeit

      je Erstgutachten110,- EUR,
      je Zweitgutachten77,- EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid77,- EUR.
    2. b.

      Für die Begutachtung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden

      je Erstgutachten16,- EUR,
      je Zweitgutachten8,- EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid8,- EUR.
    3. c.

      Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,

      je Zeitstunde16,- EUR,
      je Prüfung höchstens80,- EUR,
      je Doppelprüfung pauschal135,- EUR.
    4. d.

      Dem Vorsitz des Prüfungsausschusses wird für die organisatorische Arbeit vor Beginn der Prüfung eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 32,- EUR gewährt.

  2. 2.

    Zweite juristische Staatsprüfung

    1. a.

      Für die Begutachtung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden

      je Erstgutachten18,- EUR,
      je Zweitgutachten12,- EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid12,- EUR.
    2. b.

      Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,

      je Zeitstunde20,- EUR,
      je Prüfungstag höchstens100,- EUR.
    3. c.

      Dem Vorsitz des Prüfungsausschusses wird für die organisatorische Arbeit vor Beginn der Prüfung eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 40,- EUR gewährt.

  3. 3.

    Widerspruchsverfahren

    Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 28,- EUR je Stellungnahme gewährt.

II. Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2

  1. 1.

    Prüfung zur Diplom Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom Rechtspfleger (FH) einschließlich der Zwischenprüfung

    1. a.

      Für die Begutachtung einer Diplomarbeit

      je Erstgutachten102,- EUR,
      je Zweitgutachten68,- EUR.
    2. b.

      Für die Begutachtung einer Hausarbeit

      je Erstgutachten60,- EUR,
      je Zweitgutachten40,- EUR.
    3. c.

      Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit

      je Erstgutachten9,- EUR,
      je Zweitgutachten6,- EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid6,- EUR.
    4. d.

      Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,

      je Zeitstunde12,- EUR,
      je Prüfungstag höchstens60,- EUR.
    5. e.

      Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des staatlichen

      Prüfungsamtes für die Rechtspflegerprüfung bei der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 22,- EUR je Stellungnahme gewährt.

  2. 2.

    Prüfung zur Diplom-Verwaltungswirtin / zum Diplom-Verwaltungswirt

    1. a.

      Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden

      je Erstgutachten9,- EUR,
      je Zweitgutachten6,- EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid6,- EUR.
    2. b.

      Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,

      je Zeitstunde12,- EUR,
      je Prüfungstag höchstens60,- EUR.
    3. c.

      Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Bildungsinstituts für den niedersächsischen Justizvollzug wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 22,- EUR je Stellungnahme gewährt.

III. Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1

  1. 1.

    Justizfachwirtausbildung

    1. a.

      Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten

      je Gutachten4,50 EUR.
    2. b.

      Für die Abnahme des Tastschreibnachweises wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 6,- EUR je Tastschreibnachweis gewährt.

    3. c.

      Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden

      je Erstgutachten5,50 EUR,
      je Zweitgutachten3,50 EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid3,50 EUR.
    4. d.

      Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,

      je Zeitstunde10,- EUR,
      je Prüfungstag höchstens50,- EUR.
    5. e.

      Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Prüfungsamtes für den allgemeinen Justizdienst beim Landgericht Hannover wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 16,- EUR je Stellungnahme gewährt.

  2. 2.

    Gerichtsvollzieherausbildung

    1. a.

      Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden

      je Erstgutachten8,75 EUR,
      je Zweitgutachten6,25 EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid6,25 EUR.
    2. b.

      Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von vier Zeitstunden

      je Erstgutachten7,- EUR,
      je Zweitgutachten5,- EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid5,- EUR.
    3. c.

      Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von zwei Zeitstunden

      je Erstgutachten3,50 EUR,
      je Zweitgutachten2,50 EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid2,50 EUR.
    4. d.

      Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,

      je Zeitstunde10,-EUR,
      je Prüfungstag höchstens50,- EUR.
    5. e.

      Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Prüfungsamtes für den Gerichtsvollzieherdienst beim Amtsgericht Hannover wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 16,- EUR je Stellungnahme gewährt.

  3. 3.

    Justizvollzugsfachwirtausbildung

    1. a.

      Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden

      je Erstgutachten5,50 EUR,
      je Zweitgutachten3,50 EUR,
      bei eventuellem Stichentscheid3,50 EUR.
    2. b.

      Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft

      je Zeitstunde10,- EUR,
      je Prüfungstag höchstens50,- EUR.
    3. c.

      Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Bildungsinstituts für den niedersächsischen Justizvollzug wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 16,- EUR je Stellungnahme gewährt.

IV. Vergütung für Vorschläge mit Lösungsvermerken

  1. 1.

    Hausarbeiten

    Vorschläge mit Lösungsvermerken, soweit sie für eine Prüfung verwendet werden,

    für eine Hausarbeit im Rahmen des Studiums der Rechtspflege

    je Themenvorschlag45,- EUR,
    je praktischer Fall56,- EUR,
    je praktischer Fall in Aktenform66,- EUR,
  2. 2.

    Aufsichtsarbeiten

    Vorschläge mit Lösungsvermerken, soweit sie für eine Prüfung verwendet werden,

    1. a.

      für Aufsichtsarbeiten in der Pflichtfachprüfung mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden

      je praktischer Fall50,- EUR,
    2. b.

      für Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden

      je praktischer Fall in Aktenform60,-EUR,
    3. c.

      für Aufsichtsarbeiten in der Rechtspflegerprüfung ein schließlich der Zwischenprüfung

      je Themenvorschlag30,- EUR,
      je praktischer Fall36,- EUR,
      je praktischer Fall in Aktenform45,- EUR,
    4. d.

      für Aufsichtsarbeiten in der Prüfung zur Diplom-Verwaltungsfachwirtin oder zum Diplom-Verwaltungsfachwirt mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden

      je Themenvorschlag30,- EUR,
      je praktischer Fall36,- EUR,
      je praktischer Fall in Aktenform45,- EUR,
    5. e.

      für Aufsichtsarbeiten in der Justizfachwirtprüfung mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden

      je Themenvorschlag15,- EUR,
      je praktischer Fall18,75 EUR,
      je praktischer Fall in Aktenform22,50 EUR,
    6. f.

      für Aufsichtsarbeiten in der Gerichtsvollzieherprüfung mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden

      je Themenvorschlag25,- EUR,
      je praktischer Fall31,25 EUR,
      je praktischer Fall in Aktenform37,50 EUR,
    7. g.

      für Aufsichtsarbeiten in der Justizvollzugsfachwirtprüfung mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden

      je Themenvorschlag15,- EUR,
      je praktischer Fall18,75 EUR,
      je praktischer Fall in Aktenform22,50 EUR.
  3. 3.

    Aktenvorträge

    Vorschläge mit Lösungsvermerken, soweit sie für eine Prüfung verwendet werden, für einen Aktenvortrag in der zweiten juristischen Staatsprüfung

    je praktischer Fall in Aktenform54,- EUR.

V. Ergänzende Bestimmungen

  1. 1.

    Weicht die bei einer Haus- oder Aufsichtsarbeit vorgeschriebene Bearbeitungszeit von den genannten Zeiten ab, so erhöhen und vermindern sich die vorgesehenen Vergütungssätze anteilig. Entsprechendes gilt für Vorschläge mit Lösungsvermerken und für Abnahme von mündlichen Prüfungen.

  2. 2.

    Die Regelungen dieses Abschnitts gelten nicht für Prüferinnen und Prüfer, deren Besoldung sich nach der Bundesbesoldungsordnung C oder der Niedersächsischen Landesbesoldungsordnung W richtet.

Außer Kraft am 1. Mai 2025 durch Abschnitt D der AV vom 7. April 2020 (Nds. Rpfl. S. 155, 231)