§ 25 NDG - Eigentum am Deich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)
- Amtliche Abkürzung
- NDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200040000000
Das Eigentum an den Hauptdeichen, an den Sperrwerken, an den Schutzdünen, an den Hochwasserdeichen, an den Schutzdeichen, an den Bauwerken und an den Deichen der zweiten Deichlinie wird durch dieses Gesetz nicht berührt.