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§ 25 NDG - Eigentum am Deich

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)
Redaktionelle Abkürzung
NDG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200040000000

Das Eigentum an den Hauptdeichen, an den Sperrwerken, an den Schutzdünen, an den Hochwasserdeichen, an den Bauwerken und an den Deichen der zweiten Deichlinie wird durch dieses Gesetz nicht berührt.