Amtsgericht Hann. Münden
Urt. v. 26.01.1993, Az.: 3 C 379/92

Schmerzensgeld; Vorsätzliche Körperverletzung; Prellung; Provokation

Bibliographie

Gericht
AG Hann. Münden
Datum
26.01.1993
Aktenzeichen
3 C 379/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 14641
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHAMUE:1993:0126.3C379.92.0A

Fundstelle

  • DfS Nr. 1994/313

Amtlicher Leitsatz

Ein Mann erhält 400 DM Schmerzensgeld aus Körperverletzung wegen mehrerer Schläge mit einem Besen. Er erlitt Prellungen des Handrückens, der linken Hand und des linken Handgelenkes sowie des linken Gesäßes. Arbeitsunfähigkeit bestand für 13 Tage. Schmerzensgeldsenkend wirkte sich die Provokation der Handlung durch den Geschädigten aus.