Amtsgericht Hann. Münden
Urt. v. 26.01.1993, Az.: 3 C 379/92
Schmerzensgeld; Vorsätzliche Körperverletzung; Prellung; Provokation
Bibliographie
- Gericht
- AG Hann. Münden
- Datum
- 26.01.1993
- Aktenzeichen
- 3 C 379/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 14641
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHAMUE:1993:0126.3C379.92.0A
Rechtsgrundlage
- § 847 BGB
Fundstelle
- DfS Nr. 1994/313
Amtlicher Leitsatz
Ein Mann erhält 400 DM Schmerzensgeld aus Körperverletzung wegen mehrerer Schläge mit einem Besen. Er erlitt Prellungen des Handrückens, der linken Hand und des linken Handgelenkes sowie des linken Gesäßes. Arbeitsunfähigkeit bestand für 13 Tage. Schmerzensgeldsenkend wirkte sich die Provokation der Handlung durch den Geschädigten aus.