Abschnitt 1 E-Mail-SchRdErl - Allgemeine Bestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Dienstliche E-Mail-Konten für Beschäftigte des Landes an niedersächsischen öffentlichen Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- E-Mail-SchRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
1.1
Der vorliegende RdErl. regelt den Einsatz im dienstlichen Kontext bereitgestellter E-Mail-Konten für Beschäftigte des Landes an niedersächsischen öffentlichen Schulen.
1.2
Als Beschäftigte des Landes im Sinne dieses Erlasses gelten sämtliche Lehrkräfte, die übrigen Mitarbeitenden an niedersächsischen öffentlichen Schulen sowie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land Niedersachsen stehen.
1.3
E-Mail-Konten sind serverbasierte Speicherorte, die mittels Software den standardisierten Empfang, Versand und Abruf von elektronischen Nachrichten im Zusammenhang mit einer eindeutigen E-Mail-Adresse ermöglichen.
1.4
Die Beschäftigten des Landes nutzen E-Mails als Teil ihrer dienstlichen Kommunikation.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 24. Juni 2022 (SVBl. S. 463)