§ 36 WO-RiV - Entsprechende Anwendung des Vierten Teils
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)
- Amtliche Abkürzung
- WO-RiV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31200
Für die Wahl zum Hauptrichterrat ist der Vierte Teil entsprechend anzuwenden.