Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.03.1986, Az.: 36 A 36/85

Widerruf; Prozeßvergleich; Beigeladener; Widerrufsrecht; Vergleich

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.03.1986
Aktenzeichen
36 A 36/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12837
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1986:0324.36A36.85.0A

Fundstelle

  • DVBl 1986, 1213

Amtlicher Leitsatz

Ein Prozeßvergleich kann durch einen nicht notwendig Beigeladenen wirksam widerrufen werden, sofern er in den Vergleichsabschluß einbezogen wurde und ihm auch ein Recht zum Widerruf eingeräumt war.