Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.03.1986, Az.: 36 A 36/85
Widerruf; Prozeßvergleich; Beigeladener; Widerrufsrecht; Vergleich
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 24.03.1986
- Aktenzeichen
- 36 A 36/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12837
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1986:0324.36A36.85.0A
Rechtsgrundlage
- § 65 Abs. 1 VwGO
Fundstelle
- DVBl 1986, 1213
Amtlicher Leitsatz
Ein Prozeßvergleich kann durch einen nicht notwendig Beigeladenen wirksam widerrufen werden, sofern er in den Vergleichsabschluß einbezogen wurde und ihm auch ein Recht zum Widerruf eingeräumt war.