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  • ab 01.01.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 HFB-RdErl

Bibliographie

Titel
Heilfürsorgebestimmungen für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
HFB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21026000000033

2. Der Umfang der Heilfürsorge richtet sich nach dieser Verwaltungsvorschrift und wird insbesondere ergänzt durch den Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen finden entsprechende Anwendung, soweit die Heilfürsorgebestimmungen keine abweichenden Regelungen treffen. Auch die Polizeiärztinnen und Polizeiärzte sind an diesen Leistungsumfang gebunden.