Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.01.1997, Az.: 4 L 5816/96

Sozialhilfeträger; Zuständigkeitsstreit; Wahl des Leistungsträgers

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
22.01.1997
Aktenzeichen
4 L 5816/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12929
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0122.4L5816.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 25.09.1996 - 3 A 445/92

Fundstellen

  • FEVS 47, 507
  • ND MBl 1997, 942
  • NdsRpfl 1997, 146

Amtlicher Leitsatz

Wendet sich ein Hilfesuchender mit seinem Begehren zunächst an mehrere Sozialhilfeträger, die für die Leistung örtlich zuständig sein können, und gehen seine Anträge (zufällig) am selben Tag bei den Trägern ein, kann er die Wahl, welchen Leistungsträger er zuerst angehen und auf Vorleistung in Anspruch nehmen will, auch und erst recht noch treffen, sobald die Träger über ihre örtliche Zuständigkeit und damit ihre Leistungspflicht streiten (wie Bayer VGH, Beschluß vom 29.1.1996, NDV-RD 1997, 19).