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Anlage 1 NUIG

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG)
Amtliche Abkürzung
NUIG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000

Anlage
(zu § 6 Abs. 1)

Nr.GebührentatbeständeBetrag
in Euro
1Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft mit einem Bearbeitungsaufwand von mindestens einer halben Stunde25 bis 500
2Herausgabe von Informationsträgern, wenn im Einzelfall die Zusammenstellung der Umweltinformation einen Bearbeitungsaufwand von mindestens einer halben Stunde erfordert25 bis 500
Auslagentatbestände
1Auslagen für die Herstellung von Fotokopien
1.1je DIN-A4-Kopie0,15
1.2je DIN-A3-Kopie0,20
1.3Reproduktion von verfilmten Akten je Seite0,30
1.4je DIN-A4-Farbkopie1,00
1.5je DIN-A3-Farbkopie2,00
2Sonstige Auslagen nach § 13 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzesin voller
Höhe