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§ 10 BMpädPrüfO - Anmeldung zur Prüfung

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BMpädPrüfO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000040

(1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich auf den von der zuständigen Stelle vorgesehenen Formularen unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen.

(2) Der Anmeldung sind beizufügen:

  1. a)
    ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild (nicht älter als drei Monate),
  2. b)
    ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zur Schwimmmeistergehilfin/ zum Schwimmmeistergehilfen,
  3. c)
    eine Bescheinigung/ein Nachweis über eine einjährige Berufspraxis in einem Schwimmbad,
  4. d)
    ein Nachweis für die örtliche Zuständigkeit gemäß § 8 dieser Prüfungsordnung,
  5. e)
    eine Erklärung und gegebenenfalls ein Nachweis darüber, ob die Prüfungsbewerberin/ der Prüfungsbewerber sich in Niedersachsen oder anderenorts um die Teilnahme an einer Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse beworben oder an einer Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse bereits teilgenommen hat,
  6. f)
    im Falle des Zulassungsverfahrens nach § 9 Abs. 2 eine Begründung für die Ausnahme von § 9 Abs. 1.