§ 10 BMpädPrüfO - Anmeldung zur Prüfung
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BMpädPrüfO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000040
(1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich auf den von der zuständigen Stelle vorgesehenen Formularen unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen.
(2) Der Anmeldung sind beizufügen:
- a)ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild (nicht älter als drei Monate),
- b)ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zur Schwimmmeistergehilfin/ zum Schwimmmeistergehilfen,
- c)eine Bescheinigung/ein Nachweis über eine einjährige Berufspraxis in einem Schwimmbad,
- d)ein Nachweis für die örtliche Zuständigkeit gemäß § 8 dieser Prüfungsordnung,
- e)eine Erklärung und gegebenenfalls ein Nachweis darüber, ob die Prüfungsbewerberin/ der Prüfungsbewerber sich in Niedersachsen oder anderenorts um die Teilnahme an einer Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse beworben oder an einer Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse bereits teilgenommen hat,
- f)im Falle des Zulassungsverfahrens nach § 9 Abs. 2 eine Begründung für die Ausnahme von § 9 Abs. 1.