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  • ab 21.12.2019 (aktuelle Fassung)

Art. 2 BauGB§205PVStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, gemeinsamen kommunalen Unternehmen, Planungsverbänden nach § 205 des Baugesetzbuchs und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
Redaktionelle Abkürzung
BauGB§205PVStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 17. Dezember 2019

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages

Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Stephan Weil