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  • ab 26.03.2002 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 Vollzugsaufg

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
Redaktionelle Abkürzung
Vollzugsaufg,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

1.
Mit Wirkung vom 1.4.2002 werden folgende Aufgaben auf das LAVES übertragen:

  1. a)

    von den BezReg Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems die Futtermittelkontrolle,

  2. b)

    von der BezReg Braunschweig

    • die Geschäftsführung für den Vorsitz der Prüfungsausschüsse für die Erste und Zweite Staatsprüfung für Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker gemäß § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Lebensmittelchemiker,

    • die Aufgaben der Prüfstelle über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen gemäß § 1 der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen,

    • die Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik über die Staatsprüfungen,

  3. c)

    von der BezReg Hannover die Geschäftsführung für den Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes gemäß § 13 APVO mittl. LKD,

  4. d)

    von der BezReg Lüneburg die Aufgaben der zuständigen Behörde nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24.6.1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EG Nr. L 198 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2589/2001 der Kommission vom 27.12.2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 94/92 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Einfuhren aus Drittländern gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates (ABl. EG Nr. L 345 S. 18),

  5. e)

    vom ML der Betrieb des Schnellwarnsystems vor gefährlichen Lebensmitteln und Konsumgütern.