Abschnitt 1 Vollzugsaufg
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
- Redaktionelle Abkürzung
- Vollzugsaufg,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
1.
Mit Wirkung vom 1.4.2002 werden folgende Aufgaben auf das LAVES übertragen:
- a)
von den BezReg Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems die Futtermittelkontrolle,
- b)
von der BezReg Braunschweig
die Geschäftsführung für den Vorsitz der Prüfungsausschüsse für die Erste und Zweite Staatsprüfung für Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker gemäß § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Lebensmittelchemiker,
die Aufgaben der Prüfstelle über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen gemäß § 1 der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen,
die Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik über die Staatsprüfungen,
- c)
von der BezReg Hannover die Geschäftsführung für den Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes gemäß § 13 APVO mittl. LKD,
- d)
von der BezReg Lüneburg die Aufgaben der zuständigen Behörde nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24.6.1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EG Nr. L 198 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2589/2001 der Kommission vom 27.12.2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 94/92 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Einfuhren aus Drittländern gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates (ABl. EG Nr. L 345 S. 18),
- e)
vom ML der Betrieb des Schnellwarnsystems vor gefährlichen Lebensmitteln und Konsumgütern.