Vollzugsaufg,NI - Übertragung v. Vollzugsaufgaben

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
Redaktionelle Abkürzung
Vollzugsaufg,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

Beschl. d. LReg. v. 26.3.2002 - ML-103-01461-5 -

Vom 26. März 2002 (Nds. MBl. S. 306)

- VORIS 78500 -

Bezug:

  1. a)
    Beschl. v. 29.10.1996 - ML-106-44000, 201-01461 (15) - (n. v.)
  2. b)
    Beschl. v. 4.2.1997 - ML-301.2-60203/03 - (n. v.)

Abschnitt 1 Vollzugsaufg

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
Redaktionelle Abkürzung
Vollzugsaufg,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

1.
Mit Wirkung vom 1.4.2002 werden folgende Aufgaben auf das LAVES übertragen:

  1. a)

    von den BezReg Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems die Futtermittelkontrolle,

  2. b)

    von der BezReg Braunschweig

    • die Geschäftsführung für den Vorsitz der Prüfungsausschüsse für die Erste und Zweite Staatsprüfung für Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker gemäß § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Lebensmittelchemiker,

    • die Aufgaben der Prüfstelle über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen gemäß § 1 der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen,

    • die Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik über die Staatsprüfungen,

  3. c)

    von der BezReg Hannover die Geschäftsführung für den Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes gemäß § 13 APVO mittl. LKD,

  4. d)

    von der BezReg Lüneburg die Aufgaben der zuständigen Behörde nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24.6.1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EG Nr. L 198 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2589/2001 der Kommission vom 27.12.2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 94/92 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Einfuhren aus Drittländern gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates (ABl. EG Nr. L 345 S. 18),

  5. e)

    vom ML der Betrieb des Schnellwarnsystems vor gefährlichen Lebensmitteln und Konsumgütern.

Abschnitt 2 Vollzugsaufg

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Titel
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
Redaktionelle Abkürzung
Vollzugsaufg,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

2.
Zum Ersten des folgenden Monats nach In-Kraft-Treten der Änderung der ZustVO-NGefAG wird von den BezReg die Aufgabe der amtlichen Beobachtung der nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 Abs. 4 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom Bundesministerium für Gesundheit zugelassenen Ausnahmen auf das LAVES übertragen. Der Tag des In-Kraft-Tretens der Aufgabenverlagerung wird im Nds. MBl. bekannt gemacht.

Abschnitt 3 Vollzugsaufg

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Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
Redaktionelle Abkürzung
Vollzugsaufg,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

3.
Die mit den Aufgabenverlagerungen jeweils verbundenen organisatorischen, stellenwirtschaftlichen, personal- oder haushaltsrechtlichen Maßnahmen regeln das ML, das MI und das MF bis zum 30.6.2002 untereinander.

Abschnitt 4 Vollzugsaufg

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Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
Redaktionelle Abkürzung
Vollzugsaufg,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
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Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

4.
Die Bezugsbeschlüsse werden aufgehoben.