Abschnitt 2 Vollzugsaufg
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
- Redaktionelle Abkürzung
- Vollzugsaufg,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
2.
Zum Ersten des folgenden Monats nach In-Kraft-Treten der Änderung der ZustVO-NGefAG wird von den BezReg die Aufgabe der amtlichen Beobachtung der nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 Abs. 4 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom Bundesministerium für Gesundheit zugelassenen Ausnahmen auf das LAVES übertragen. Der Tag des In-Kraft-Tretens der Aufgabenverlagerung wird im Nds. MBl. bekannt gemacht.