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  • ab 26.03.2002 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 Vollzugsaufg

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Übertragung von Vollzugsaufgaben
Redaktionelle Abkürzung
Vollzugsaufg,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

2.
Zum Ersten des folgenden Monats nach In-Kraft-Treten der Änderung der ZustVO-NGefAG wird von den BezReg die Aufgabe der amtlichen Beobachtung der nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 Abs. 4 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom Bundesministerium für Gesundheit zugelassenen Ausnahmen auf das LAVES übertragen. Der Tag des In-Kraft-Tretens der Aufgabenverlagerung wird im Nds. MBl. bekannt gemacht.