Amtsgericht Bersenbrück
Urt. v. 03.03.1993, Az.: 4 C 1004/92
Haftung für Kinder; Aufsichtspflicht; 5-jähriges Kind; Spielen vor Haus; Gaststättenparkplatz
Bibliographie
- Gericht
- AG Bersenbrück
- Datum
- 03.03.1993
- Aktenzeichen
- 4 C 1004/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 14597
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGBERSB:1993:0303.4C1004.92.0A
Rechtsgrundlage
- § 832 BGB
Fundstelle
- VersR 1994, 108
Amtlicher Leitsatz
Die Aufsichtspflicht wird nicht verletzt, wenn die Aufsichtsperson ein fünfjähriges Kind zusammen mit anderen Kindern allein vor dem Haus spielen läßt, auch wenn sie im Haus bleibt. Dies gilt auch, wenn es sich um einen Parkplatz vor einer Gastwirtschaft handelt. (siehe auch BGH VersR 1993, 485)