Amtsgericht Bersenbrück
Urt. v. 03.03.1993, Az.: 4 C 1004/92

Haftung für Kinder; Aufsichtspflicht; 5-jähriges Kind; Spielen vor Haus; Gaststättenparkplatz

Bibliographie

Gericht
AG Bersenbrück
Datum
03.03.1993
Aktenzeichen
4 C 1004/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 14597
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGBERSB:1993:0303.4C1004.92.0A

Fundstelle

  • VersR 1994, 108

Amtlicher Leitsatz

Die Aufsichtspflicht wird nicht verletzt, wenn die Aufsichtsperson ein fünfjähriges Kind zusammen mit anderen Kindern allein vor dem Haus spielen läßt, auch wenn sie im Haus bleibt. Dies gilt auch, wenn es sich um einen Parkplatz vor einer Gastwirtschaft handelt. (siehe auch BGH VersR 1993, 485)