Abschnitt 2 BmHSRdErl
Bibliographie
- Titel
- Bemessung des Hundertsatzes bei Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit (§§ 31 BEG, 15 und 15a der 2. DV-BEG)
- Redaktionelle Abkürzung
- BmHSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000100005
2.
Die Zuschläge zum Mittelwert und die Abschläge hiervon, die im Regelfalle vorzunehmen sind, ergeben sich für die Zeit nach dem 31.8.1965 aus § 15a der 2. DV-BEG. Bei erstmaliger Festsetzung einer Rente für Schaden an Körper oder Gesundheit sind für den Zeitraum vor dem 1.9.1965 entsprechende Zu- und Abschläge vorzunehmen.