Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 12.05.1993, Az.: 1 Ws 75/93

Vollzugsbehörden; Hafträume; Betreten der Hafträume

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
12.05.1993
Aktenzeichen
1 Ws 75/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12358
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1993:0512.1WS75.93.0A

Fundstelle

  • StV 1993, 488

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Bedienstete der Vollzugsbehörden sind nach dem Strafvollzugsgesetz nicht ermächtigt, Hafträume generell ohne vorheriges Anklopfen zu betreten.

Anderweitige Regelungen können gem. § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG im Einzelfall nach vorheriger Prüfung getroffen werden.