Amtsgericht Helmstedt
Urt. v. 08.05.1987, Az.: 3 C 178/87

Schmerzensgeld; Sturz; Schürfwunde; Prellung; Leichte Verletzung

Bibliographie

Gericht
AG Helmstedt
Datum
08.05.1987
Aktenzeichen
3 C 178/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12937
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHELMS:1987:0508.3C178.87.0A

Fundstelle

  • DfS Nr. 1993/1728

Amtlicher Leitsatz

Eine Hausfrau erhält 300 DM Schmerzensgeld für einen Sturz mit Schürfwunden und Prellungen. Es handelte sich um außerordentlich leichte Verletzungen an der unteren Grenze dessen, was eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensfreude durch Körperverletzung darstellt, da die Verletzungen lediglich für zwei Wochen die Hausfrauentätigkeit der Geschädigten beeinträchtigten.