Amtsgericht Helmstedt
Urt. v. 08.05.1987, Az.: 3 C 178/87
Schmerzensgeld; Sturz; Schürfwunde; Prellung; Leichte Verletzung
Bibliographie
- Gericht
- AG Helmstedt
- Datum
- 08.05.1987
- Aktenzeichen
- 3 C 178/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12937
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHELMS:1987:0508.3C178.87.0A
Fundstelle
- DfS Nr. 1993/1728
Amtlicher Leitsatz
Eine Hausfrau erhält 300 DM Schmerzensgeld für einen Sturz mit Schürfwunden und Prellungen. Es handelte sich um außerordentlich leichte Verletzungen an der unteren Grenze dessen, was eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensfreude durch Körperverletzung darstellt, da die Verletzungen lediglich für zwei Wochen die Hausfrauentätigkeit der Geschädigten beeinträchtigten.