Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.05.1997, Az.: L 7/8 Ar 194/95

Arbeitslosengeld; Bemessung; Arbeitszeit; Wochenarbeitszeit; Pflege; Familie; Entgelt

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
22.05.1997
Aktenzeichen
L 7/8 Ar 194/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1997:0522.L7.8AR194.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 12.04.1995 - S 3 Ar 305/94

Amtlicher Leitsatz

Für die entgeltliche Pflege im Familienbereich (hier: Betreuung eines schwerpflegebedürftigen Vaters durch seine Tochter) kann an verschiedene Tarifverträge angeknüpft werden. Das Bemessungsentgelt ist daher unter Berücksichtigung der im Tarifvertrag bestimmten Wochenarbeitszeit zu errechnen, nicht nach der vereinbarten oder tatsächlich ausgeübten Arbeitszeit.