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  • ab 14.04.2004 (aktuelle Fassung)

§ 28 FABäBPrO - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für den Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
FABäBPrO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000035

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft.