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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 4 NGelVerk-ArtG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NGelVerk-ArtG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Hannover, den 8. November 2023

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hanna Naber

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil