NGelVerk-ArtG,NI - E-Verkündungen-Einführungsgesetz

Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NGelVerk-ArtG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 8. November 2023 (Nds. GVBl. S. 258)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Änderung der Niedersächsischen Verfassung1
Niedersächsisches Gesetz über die elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen (NGelVerk)2
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Verordnungen und Zuständigkeiten3
Inkrafttreten4

Art. 1 NGelVerk-ArtG - Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NGelVerk-ArtG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Artikel 45 der Niedersächsischen Verfassung vom 19. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 107), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 464), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Dem Absatz 1 wird der folgende Satz 3 angefügt:

    "Nach Maßgabe eines Gesetzes können Gesetze und Verordnungen elektronisch ausgefertigt und das Gesetz- und Verordnungsblatt elektronisch geführt werden."

  2. 2.

    In Absatz 3 Satz 2 werden die Worte "an dem das Gesetzund Verordnungsblatt ausgegeben worden ist" durch die Worte "an dem sie verkündet worden sind" ersetzt.

Art. 3 NGelVerk-ArtG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Verordnungen und Zuständigkeiten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NGelVerk-ArtG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 1 Abs. 3 und 4 sowie § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Verordnungen und Zuständigkeiten vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl. S. 291), geändert durch Gesetz vom 17. Februar 2021 (Nds. GVBl. S. 65), werden gestrichen.

Art. 4 NGelVerk-ArtG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NGelVerk-ArtG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Hannover, den 8. November 2023

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hanna Naber

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil