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  • ab 09.09.2009 (aktuelle Fassung)

Anhang B GIRL - Angaben zur Eignung der Prüferinnen und Prüfer und zur Laboreignung für Olfaktometrie und Begehung

Bibliographie

Titel
Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL)
Amtliche Abkürzung
GIRL
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

Die Erstellung von Messberichten über die Durchführung von Emissionsmessungen hat nach dem bundeseinheitlichen Musterbericht (Download z. B. unter http://www.mu.sachsen-anhalt.de/start/fachbereich03/fachinformationen/files/muster-messbericht emission.pdf) zu erfolgen.

In den Tabellen 1 bis 3 dieses Anhangs ist beispielhaft dargestellt, welche Angaben im Messbericht über die Durchführung von Emissionsmessungen mindestens erforderlich sind.

Im Messbericht sollte die Darstellung der Eignung der Prüferinnen und Prüfer mit den Standardgeruchsstoffen n-Butanol und H2S für alle an der olfaktometrischen Messung beteiligten Prüferinnen und Prüfer einzeln nach Tabelle 1 oder als Zusammenfassung nach Tabelle 2 erfolgen. Die Tabelle 1 enthält die Angaben, die im Rahmen der Qualitätssicherung für die Eignung der Prüferinnen und Prüfer mit den Standardgeruchsstoffen n-Butanol und H2S aufgezeichnet werden müssen. Für jede Schwellenschätzung einer Prüferin/eines Prüfers muss die vollständige Datenmatrix (Angabe der Verdünnungsstufen, Angabe der angebotenen Nullproben möglichst in der Reihenfolge der Probendarbietung, Angabe der Antwortmatrix der Prüferin/des Prüfers) erfasst werden.

Tabelle 3 enthält die im Messbericht erforderlichen Angaben zur Laboreignung, wobei die Angabe der Genauigkeit Aod nur für n-Butanol möglich ist.

Der bundeseinheitliche Musterbericht erfordert weiterhin Angaben zur Kalibrierung der Verdünnungseinrichtung einschließlich Vorverdünnung mit Referenzmaterial (Datum der letzten Kalibrierung, Referenzmaterial) und zu den verwendeten Standardgeruchsstoffen n-Butanol und H2S (Konzentration, Hersteller, Herstellungsdatum, Stabilitätsgarantie).

Bei der Ergebnisdarstellung von olfaktometrischen Messungen im Messbericht ist für jede Probe und für die während der Messungen durchgeführten Tests der Prüferinnen und Prüfer mit Standardgeruchsstoff n-Butanol die Angabe der vollständigen Datenmatrix erforderlich. Dies beinhaltet die Angabe der Verdünnungsstufen, die Angabe der angebotenen Nullproben möglichst in der Reihenfolge der Probendarbietung und die Angabe der Antwortmatrix jeder Prüferin/jedes Prüfers.

Im Messbericht über Begehungen sind nur Angaben zur Eignung der Prüferinnen und Prüfer mit den Standardgeruchsstoffen n-Butanol und H2S für alle an der Begehung beteiligten Prüferinnen und Prüfer erforderlich. Die notwendigen Angaben können analog zu den Emissionsmessungen einzeln nach Tabelle 1 oder als Zusammenfassung nach Tabelle 2 erfolgen.

  1. Tabelle 1:

    Ergebnismatrix des Eignungstests einer Prüferin oder eines Prüfers
    (mindestens 10, maximal 20 Schwellenschätzungen)

ninn_643_02
  1. Tabelle 2:

    Zusammenfassung der Ergebnisse der Eignungstests der Prüferinnen und Prüfer

ninn_643_03
  1. Tabelle 3:

    Laboreignung (sensorische Gesamtqualität) - mindestens zehn Prüfergebnisse aus den letzten zwölf Monaten -

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